Antworten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf die Fragen der AG Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung anlässlich der Bundestagwahl 2009
1. Wie will Ihre Partei die soziale Teilhabe, die gesellschaftliche und berufliche Reintegration von Menschen mit erworbener Hirnschädigung fördern und flächendeckend ambulant erreichbare Rehabilitations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen ermöglichen?
Ein einheitlicher Rechtsanspruch auf Rehabilitation muss für alle behinderten Menschen gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher der insgesamt sieben Rehabilitationsträger zuständig ist. Rehabilitation gehört zu den Kernaufgaben unseres Sozialstaates und sollte vorrangig einem Wettbewerb der Qualität unterliegen.
2. Wie soll die Kostenträgerschaft geregelt werden, nachdem die Umsetzung des SGB IX auch 9 Jahre nach dessen Kodifizierung NICHT funktioniert und weiterhin massive Hemmnisse an den Sektorengrenzen und im gegliederten Sozialträgersystem bestehen?
Nach unserer Auffassung müssen Rechtsansprüche jeweils explizit insbesondere in den jeweiligen Leistungsgesetzen verankert werden. Einschränkende Leistungsdefinitionen, die die Ziele der beruflichen Rehabilitation einschränken oder übergehen, müssen gestrichen werden.
3. Was plant Ihre Partei zu tun, um in der nächsten Legislaturperiode das vor 9 Jahren in Kraft getretene SGB IX umzusetzen?
Eine einheitliche und systematische Neuordnung der Leistungen zur Rehabilitation als einheitliches Bundesleistungsgesetz muss langfristig als Perspektive handlungsleitend bleiben. Auf dem Weg dorthin ist es sinnvoll, in konkreten Schritten, abgestuft im Rahmen der bestehenden Systeme die Voraussetzungen für eine einheitliche Leistungserbringung zu schaffen. So muss zunächst das System der Eingliederungshilfe als zentrale Säule reformiert werden.
4. Wie will Ihre Partei die klinische Neuropsychologie als wissenschaftlich anerkannte und nachgewiesene wirksame Diagnose- und Behandlungsdisziplin in das System der ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integrieren?
Die Klärung solcher Fragen liegt in der Hand der Selbstverwaltung. Nach entsprechender fachlicher Vorarbeit werden diese Entscheidungen vom gemeinsamen Bundesausschuss getroffen. Das wird von uns nicht in Frage gestellt, da der Deutsche Bundestag die Expertise im einzelnen Fall nicht hat.
5. Wie gedenkt Ihre Partei, die in den vorgehaltenen Integrationsberatungsstellen (Integrationsdienste, Integrationsämter, Rehaservicestellen, Rehabilitationsdienste) nicht oder nur begrenzt vorhandenen Kapazitäten zum Case Management an die spezifischen Bedürfnisse der Menschen mit erworbener Hirnverletzung heranzuführen? Nach wie vor fehlt es an einem einheitlichen, rehabilitationswissenschaftlich abgesicherten und in der bundesweiten Verwaltungspraxis anerkannten Instrument zur Feststellung von wesentlichen Behinderungen und des Hilfebedarfs. Bundesweit ist die Existenz von mehr als 60 verschiedenen Verfahren bekannt. Zur Stärkung der Position der Menschen mit Behinderungen ist es daher notwendig, ein modernes Verfahren zur Feststellung der Behinderung und des Bedarfs zu implementieren.
6. Wie steht Ihre Partei zur Verankerung eines Sektoren- und sozialträgerübergreifenden, biopsychosozial kompetenten Fallmanagements einschließlich der Finanzierung einer persönlichen Budgetberatung im SGB IX für alle Menschen mit schwergradiger erworbener Hirnverletzung und für alle Sozialversicherungssysteme, um auch den gesetzlichen Anspruch dieser Betroffenen auf Teilhabe und selbstbestimmtes Leben zu sichern?
Case-Managerinnen und Case-Manager sollen eine Lotsenfunktion wahrnehmen und als begleitende und beratende Instanz die Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern. Damit Case-Management nicht zu einer neuen Instanz der Bevormundung und Entmündigung wird, muss es daher unabhängig vom Kostenträger, unabhängig von Angehörigen und vor allem unabhängig von Leistungserbringern und deren Verbänden sein. Die Budgetassistenz muss als zusätzliche Leistung gewährleistet und finanziert werden.
7. Beabsichtigt Ihre Partei, das funktionierende System der ganzheitlich orientierten Rehabilitation bzw. Wiedereingliederungsbemühungen (inklusive nachgehender Betreuung), wie es von Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften verfolgt wird, auch auf die Kostenträger nach SGB V bzw. SGB VI auszudehnen?
Grundsätzlich sollte alle Rehabilitationsleistungen „aus einer Hand angeboten werden. Das dafür notwendige Zusammenwirken der Rehabilitationsträger ist heute bereits auf Grundlage des SGB IX möglich. Leider findet sie zu wenig statt. Das muss sich ändern. Außerdem erwägen wir eine Weiterentwicklung der Integrierten Versorgung nach dem SGB V. Diese ist bisher auf Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beschränkt. Ihre Ausweitung auf die Unfall- und Rentenversicherung ist zu erörtern.
8. Unterstützt Ihre Partei angesichts jährlich 200.000 neu auftretender Schlaganfälle und 270.000 neuer Fälle von Schädelhirnverletzungen (davon 70.000 Kinder und Jugendliche) in Deutschland und angesichts von über 800.000 Schwerbehinderten durch erworbene Hirnverletzung nach dem SchwBG (Stolz 2009) die Anerkennung der Folgen erworbener Hirnverletzungen als eigenständige Behinderungskategorie und die Forderung nach spezialisierten und individuellen Möglichkeiten der Rehabilitation, Nachsorge und Integration?
Ein einheitlicher Rechtsanspruch auf Rehabilitation muss für alle behinderten Menschen gewährleistet sein, unabhängig davon, welcher Art ihre Behinderung ist. Wir unterstützen die Forderungen nach behinderungsbedingten, dauerhaften Nachteilsausgleichen, die einkommens- und vermögensunabhängig zur Verfügung gestellt werden müssen.
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