Der BNR unterstützt die Aktivitäten des Bundesverbandes Managed Care, der Deutschen Schlaganfall-Hilfe sowie der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke DGM in ihren Bemühungen, das „Lotsenprojekt“ in der neurologischen Rehabilitation voranzutreiben.

Der BNR hat sich bereits satzungsgemäß dazu bekannt, dass für uns das Thema Versorgung von Patienten mit Hirnerkrankungen über die gesamte Lebensspanne eines der Hauptthemen ist. Hierbei haben wir vor allem die Langzeitversorgung nach Abschluss sämtlicher stationärer und ambulanter Maßnahmen, also die Zeit nach Abschluss der Reha-Maßnahmen im Blick. Wir finden in der Sozialgesetzgebung eine Reihe schriftlich definierter Möglichkeiten in den SGB II, V, IX, XI und XIV, wir wissen aber auch, dass die Versorgungsrealität anders aussieht. Hier haben wir uns des Themas Lotsenprojekt angenommen und wollen dies über die nächsten Jahre begleiten und zunehmend intensiv unterstützen. Im letzten Gespräch, das von der Deutschen Schlaganfallhilfe, dem Bundesverband Managed Care und der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke im November in Berlin ausgerichtet wurde, sind mittlerweile bereits über 70 wissenschaftlich begleitete Lotsenprojekte benannt und teilweise detailliert vorgestellt worden, wie z.B. die Demenzlotsen des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen. Was macht ein Lotse: Ein Mitarbeiter der Klinik, meist aus einem paramedizinischen Arbeitsfeld mit spezieller Weiterbildung nimmt sich des Patienten bereits während seines stationären Aufenthaltes an und plant mit ihm die poststationäre medizinische und sozialmedizinische Weiterversorgung. Diese Planung geht allerdings weit über das bereits etablierte Entlassmanagement hinaus und beinhaltet  eine Planung über Jahre hinweg, bestenfalls solange wie der Patient eine solche Begleitung braucht, also ggf. auch unter Einbezug palliativer Momente. Die genannten zunehmend auch universitär geleiteten Projekte werden immer stärker auch finanziell unterstützt, z.B. in den Innovationsfonds oder als Förderung des Netzwerks durch § 45c Absatz 9 SGB XI, was für eine Effektivität auch unerlässlich ist. Für uns als Leistungserbringer und Mentoren vieler Patienten mit neurologischen Erkrankungen und Behinderungen rücken damit die Überlegungen, die wir schon vor Jahren hatten, wieder verstärkt in den Focus, da gerade die Langzeitversorgung in der Gemengelage von Prävention – Akutbehandlung – Rehabilitation – lebenslange Nachsorge immer noch das Stiefkind ist.

Der BNR empfiehlt allen Mitgliedern, das Lotsenprojekt Neuroreha aktiv weiterzuverfolgen, dies gerade auch mit Hinblick auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG, in dem die Leistungserbringer aufgefordert sind, neue Versorgungswege zu eruieren und zu planen.

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